Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OXIGON GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 6844
EUID
DER2103.HRA6844
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 769/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
13.11.2023
Eröffnung
30.04.2024 , 14:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.07.2024
Berichtstermin
25.07.2024
Prüfungstermin
25.07.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
09.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 30.04.2024 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXIGON GmbH & Co. KG eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund des am 13.11.2023 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Markus Birkmann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.07.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 11.07.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXIGON GmbH & Co. KG ist am 30.04.2024 um 14:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 13.11.2023 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Markus Birkmann ernannt worden. Die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXIGON GmbH & Co. KG ist am 30.04.2024 um 14:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 13.11.2023 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Markus Birkmann ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 04.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.07.2024. Ab dem 11.07.2024 sind die Forderungsliste und Unterlagen zur Einsicht niedergelegt worden. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 09.09.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 769/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6844 eingetragenen OXIGON GmbH & Co. KG, Carl-Miele-Str. 14, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Güter…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 769/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6844 eingetragenen OXIGON GmbH & Co. KG, Carl-Miele-Str. 14, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9353 eingetragene OXIGON Verwaltungs GmbH, Carl-Miele-Str. 14, 33330 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Sedic, Carl-Miele-Str. 14, 33330 Gütersloh,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.04.2024, um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Markus Birkmann, Strengerstraße 4-6, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 769/23
Bielefeld, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 769/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6844 eingetragenen OXIGON GmbH & Co. KG, Carl-Miele-Str. 14, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregis…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 769/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6844 eingetragenen OXIGON GmbH & Co. KG, Carl-Miele-Str. 14, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9353 eingetragene OXIGON Verwaltungs GmbH, Carl-Miele-Str. 14, 33330 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Sedic, Carl-Miele-Str. 14, 33330 Gütersloh,
ist am 09.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 769/23
Amtsgericht Bielefeld, 11.09.2024
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