Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 702086
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 702086
EUID
DEB8535.HRB702086
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
72 IN 129/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-Gerd Jauch
Adresse
Salierring 48, 50677 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung
07.10.2026 , 10:43 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIBER Managed Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 702086, ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 72 IN 129/17 geführt. Der Geschäftsführer der Schuldnerin ist Herr Stephan Reiss. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hans-Gerd Jauch bestellt. Das Verfahren ist am 07.10.2026 um 10:43 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung, die als bewirkt gilt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Einlegung der Erinnerung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 129/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 702086 eingetragenen CIBER Managed Service GmbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Reiss, Im Mediapark 8, 50670 Köln
Ins…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 129/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 702086 eingetragenen CIBER Managed Service GmbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Reiss, Im Mediapark 8, 50670 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd Jauch, Salierring 48, 50677 Köln
wird heute, am 07.10.2026, um 10:43 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 129/17
Amtsgericht Köln, 07.10.2026
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