Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6076
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Insolvenzprofil
Cilian AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 6076
EUID
DER2713.HRB6076
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 34/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.03.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.03.2024
Berichtstermin
28.03.2024
Prüfungstermin
23.09.2024
Prüfungstermin
31.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cilian AG ist am 01.01.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragssteller war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Eric Coordes ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 07.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 28.03.2024. Am 12.03.2024 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt, was zur Einstellung des Verfahrens führen wird. Später wurden nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 47 und 48) im schriftlichen Verfahren geprüft. Der entsprechende Prüfungsstichtag hierfür ist der 31.10.2025.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cilian AG ist am 01.01.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 05.10.2023 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Eric Coordes ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 07.03.2024. Ein …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cilian AG ist am 01.01.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 05.10.2023 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Eric Coordes ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 07.03.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin mit dem Stichtag 28.03.2024 wurde festgesetzt. Am 12.03.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, woraufhin das Verfahren voraussichtlich eingestellt wird. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft: Die Forderungen lfd. Nr. 43-46 hatten einen Prüfungsstichtag am 23.09.2024, die Forderungen lfd. Nr. 47 und 48 einen solchen am 31.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6076 eingetragenen Cilian AG, Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Gert-Christian Scheiner, Wilhelm-Schickard-Straße 11, 48149 Münster und Herrn Dr. Mar…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6076 eingetragenen Cilian AG, Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Gert-Christian Scheiner, Wilhelm-Schickard-Straße 11, 48149 Münster und Herrn Dr. Marcus Hartmann, Wilhelm-Schickard-Straße 11, 48149 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster, Telefon: 0251/384 84 333, Fax: 025138484300.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
77 IN 34/23
Münster, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6076 eingetragenen Cilian AG, Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Gert-Christian Scheiner, Wilhelm-Schickard-Straße 11, 48149…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6076 eingetragenen Cilian AG, Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Gert-Christian Scheiner, Wilhelm-Schickard-Straße 11, 48149 Münster und Herrn Dr. Marcus Hartmann, Wilhelm-Schickard-Straße 11, 48149 Münster
ist am 12.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
77 IN 34/23
Amtsgericht Münster, 13.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6076 eingetragenen Cilian AG, Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Gert-Christian Scheiner, 29 Hamton CT EAST, Robbinsville, N…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6076 eingetragenen Cilian AG, Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Gert-Christian Scheiner, 29 Hamton CT EAST, Robbinsville, NJ 08691-3640, Vereinigte Staaten und Herrn Dr. Marcus Hartmann, Henny-Waldeckweg 7, 48163 Münster
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 47 und 48 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 34/23
Amtsgericht Münster, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6076 eingetragenen Cilian AG, Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Gert-Christian Scheiner, 29 Hamton CT EAST, Robbinsville, N…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6076 eingetragenen Cilian AG, Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Gert-Christian Scheiner, 29 Hamton CT EAST, Robbinsville, NJ 08691-3640, Vereinigte Staaten und Herrn Dr. Marcus Hartmann, Henny-Waldeckweg 7, 48163 Münster
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 43 - 46 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 34/23
Amtsgericht Münster, 03.09.2024
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