Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CioWare Software Schulungs- und System-Integrations GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiser-Wilhelm-Platz 3, 45276 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 8795
EUID
DER2503.HRB8795
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 114/20
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Martin Raspel
Adresse
Kaiser-Wilhelm-Platz 3, 45276 Essen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Bereitstellung von Consultingleistungen für den EDV- und Organisationsbereich, ferner die Entwicklung und der Vertrieb von Computer Hard- und Softwaresystemen. Die Software-Schulung und System-Integration.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CioWare Software Schulungs- und System-Integrations GmbH angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.09.2026. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem eine zu prüfende Forderung bestritten wird, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 8795 eingetragenen CioWare Software Schulungs- und System-Integrations GmbH, Kaiser-Wilhelm-Platz 3, 45276 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Raspel…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 114/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 8795 eingetragenen CioWare Software Schulungs- und System-Integrations GmbH, Kaiser-Wilhelm-Platz 3, 45276 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Raspel, Kaiser-Wilhelm-Platz 3, 45276 Essen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 114/20
Amtsgericht Essen, 20.07.2026
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