Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
circ gmbh & co.kg
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Theodorenstraße 3, 65189 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRA 8233
EUID
DEM1906.HRA8233
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 332/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der circ gmbh & co.kg, Gebäude F/Officio III, Unter den Eichen 5, 65197 Wiesbaden (HRA 8233, AG Wiesbaden), wurde ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 28.07.2026 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 332/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der circ gmbh & co.kg, Gebäude F/Officio III, Unter den Eichen 5, 65197 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 8233), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
28.07.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle un…
10 IN 332/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der circ gmbh & co.kg, Gebäude F/Officio III, Unter den Eichen 5, 65197 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 8233), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
28.07.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 332/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der circ gmbh & co.kg, Gebäude F/Officio III, Unter den Eichen 5, 65197 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 8233), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
€ Nettovergütung nach § 11 …
10 IN 332/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der circ gmbh & co.kg, Gebäude F/Officio III, Unter den Eichen 5, 65197 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 8233), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne, Kanzlei Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Straße der Republik 17-19, 65203 Wiesbaden, Tel.: 0611 763830-0, Fax: 0611 763830-29, E-Mail: wiesbaden@tbs-insolvenzverwalter.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 20.10.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 262.045,58 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der grundsätzlich auf 25 % festgesetzt wird.
Der Bruchteil war vorliegend aufgrund des mit der Betriebsfortführung, der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen sowie den Sanierungsbemühungen verbundenen Mehraufwandes des Insolvenzverwalters - in der Gesamtschau betrachtet - auf 60% zu erhöhen
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Die Schuldnerin wurde angehört. Binnen der gesetzten Frist erfolgte keine Stellungnahme.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 26.08.2024
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