Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rheinstraße 29, 60325 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 48632
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB48632
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 842/19 C-10-5
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachungsdatum Forderungsprüfung
26.06.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
26.08.2024
Bekanntmachungsdatum Schlussverteilung
16.09.2026
Einwendungsfrist Schlussverteilung
09.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie deren Vermietung und Veräußerung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Grundstückshandel
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Vermietung und Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 12.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 26.08.2024 bestand. Im weiteren Verlauf wurde dem Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 26.08.2024 bestand. Im weiteren Verlauf wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet war. Die zur Verteilung verfügbare Masse betrug vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters 50.870,70 EUR, während Forderungen in Höhe von 211.617,91 EUR festgestellt wurden. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnte bis zum 09.11.2026 Einwendungen erhoben werden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 15% aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad erfolgte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 842/19 C-10-5 - In dem Insolvenzverfahren CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48632),
vertreten durch:
Peter Schless, Klauerstraße 19, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.08.2024 nachträglic…
810 IN 842/19 C-10-5 - In dem Insolvenzverfahren CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48632),
vertreten durch:
Peter Schless, Klauerstraße 19, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 842/19 C-10-5 In dem Insolvenzverfahren CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48632),
vertreten durch:
Peter Schless, Klauerstraße 19, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilun…
810 IN 842/19 C-10-5 In dem Insolvenzverfahren CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48632),
vertreten durch:
Peter Schless, Klauerstraße 19, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 09.11.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 842/19 C-10-5 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIRES Center Immobilien Real Estate Services GmbH, c/o Herrn Peter Schless, Ulrichstraße 33, 60433 Frankfurt am Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 211.617,91 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verf…
810 IN 842/19 C-10-5 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIRES Center Immobilien Real Estate Services GmbH, c/o Herrn Peter Schless, Ulrichstraße 33, 60433 Frankfurt am Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 211.617,91 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters € 50.870,70.
Amtsgericht Frankfurt am Main Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 842/19 C-10-5: In dem Insolvenzverfahren CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48632), vertr. d.: Peter Schless, Klauerstraße 19, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung E…
810 IN 842/19 C-10-5: In dem Insolvenzverfahren CIRES Center Immobilien Real Estate Service GmbH, Europa-Allee 73, 60486 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48632), vertr. d.: Peter Schless, Klauerstraße 19, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 75.490,49 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Aufarbeitung der Buchhaltung und Anspruchsdurchsetzung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 15% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 16.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.