Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ciro machines GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 17961
EUID
DEU1206.HRB17961
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
318 IN 1276/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig
Adresse
Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Telefon
0371 382370
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.06.2024 , 09:00 Uhr
Eröffnung
02.09.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.10.2024
Berichtstermin
27.11.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 27.06.2024 um 09:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ciro machines GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Lange und den Geschäftsführer Sieghart Straka, Dr. Dirk Herzig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ciro machines GmbH ist am 02.09.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 27.06.2024 Dr. Dirk Herzig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Dr. D…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ciro machines GmbH ist am 02.09.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 27.06.2024 Dr. Dirk Herzig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Dr. Dirk Herzig bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.10.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 27.11.2024 um 10:00 Uhr in Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1276/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ciro machines GmbH, vertr. d. d. GF Gartenstraße 13-15, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 17961
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Lange
vertreten durch den Gesch…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1276/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ciro machines GmbH, vertr. d. d. GF Gartenstraße 13-15, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 17961
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Lange
vertreten durch den Geschäftsführer Sieghart Straka
- wurde am 27.06.2024 um 09:00 Uhr Uhr Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 382370, Telefax 0371 3823710, Email geschäftlich dherzig@schultze-braun.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1276/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ciro machines GmbH, vertr. d. d. GF Gartenstraße 13-15, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 17961
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Lange
vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1276/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ciro machines GmbH, vertr. d. d. GF Gartenstraße 13-15, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 17961
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Lange
vertreten durch den Geschäftsführer Sieghart Straka
ergeht am 02.09.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Handel und Vertrieb von Metallerzeugnissen) wird am 02.09.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.10.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum: Mittwoch, 27.11.2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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