Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 10.10.2025 im Antragsverfahren über das Vermögen der City Bau Süd GmbH die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, die Insolvenzmasse unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter zu verwalten und über sie zu verfügen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Der vorläufige Sachwalter hat die Prüfung vorzunehmen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und welche Aussichten für die Fortführung des Unternehmens sowie für die angestrebte Sanierung bestehen. Zudem soll der Sachwalter die wirtschaftliche Lage prüfen, die Geschäftsführung und Ausgaben für die Lebensführung überwachen sowie prüfen, ob Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses vorliegen. Bei Feststellung von Umständen, die Nachteile für Gläubiger erwarten lassen, oder beim Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.