Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CL Design GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 198991
EUID
DEK1101.HRB198991
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 225/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sascha Khan
Adresse
Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2026 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 31.07.2026 in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CL Design GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Lars Carsten Wulff, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Khan bestellt worden. Die Schuldner der CL Design GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 225/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CL Design GmbH, Die Planung und Gestaltung öffentlicher Infrastruktur als Ingenieurbüro. Die Gesellschaft kann ander, Heide-Kabel-Platz 95, 20099 Hamburg (AG Hamburg, HRB 198991), vertr. d.: Lars Carsten Wulff, (Gesc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 225/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CL Design GmbH, Die Planung und Gestaltung öffentlicher Infrastruktur als Ingenieurbüro. Die Gesellschaft kann ander, Heide-Kabel-Platz 95, 20099 Hamburg (AG Hamburg, HRB 198991), vertr. d.: Lars Carsten Wulff, (Geschäftsführer),
ist am 31.07.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Khan, Büschstraße 12, 20354 Hamburg, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 225/26
Amtsgericht Hamburg, 31.07.2026
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