Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clarissa Wohnaccessoires GmbH & Co. KG ist nach einer Laufzeit von 8 Jahren abgeschlossen. Das zuständige Amtsgericht Kassel hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der verfügbare Massebestand beträgt 76.576,86 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 104.390,75 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 29.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Anträge zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO sind ebenfalls bis zu diesem Datum zu stellen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der festgesetzte Betrag darf der Insolvenzmasse entnommen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clarissa Wohnaccessoires GmbH & Co. KG, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 16899), vertr. d.: 1. Clarissa Wohnaccessoires Verwaltungs GmbH, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilfried Jehser, GF der Ko…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clarissa Wohnaccessoires GmbH & Co. KG, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 16899), vertr. d.: 1. Clarissa Wohnaccessoires Verwaltungs GmbH, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilfried Jehser, GF der Komplementärin Cl. Wohnaccessoires GmbH, Schöne Aussicht 28, 34295 Edermünde, (Liquidator), 1.2. Esther Rose, GF der Komplementärin Cl. Wohnaccessoires GmbH, Rammelsbergstraße 10, 34131 Kassel, (Liquidatorin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 76.576,86 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 104.390,75 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 75/18 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 75/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clarissa Wohnaccessoires GmbH & Co. KG, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 16899), vertr. d.: 1. Clarissa Wohnaccessoires Verwaltungs GmbH, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilfried J…
666 IN 75/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clarissa Wohnaccessoires GmbH & Co. KG, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 16899), vertr. d.: 1. Clarissa Wohnaccessoires Verwaltungs GmbH, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilfried Jehser, GF der Komplementärin Cl. Wohnaccessoires GmbH, Schöne Aussicht 28, 34295 Edermünde, (Liquidator), 1.2. Esther Rose, GF der Komplementärin Cl. Wohnaccessoires GmbH, Rammelsbergstraße 10, 34131 Kassel, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge zur Einstellung gem. § 211 InsO
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 75/18 h. In dem Insolvenzverfahren Clarissa Wohnaccessoires GmbH & Co. KG, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 16899), vertr. d.: 1. Clarissa Wohnaccessoires Verwaltungs GmbH, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilfried Jehser, …
Geschäfts-Nr.: 666 IN 75/18 h. In dem Insolvenzverfahren Clarissa Wohnaccessoires GmbH & Co. KG, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRA 16899), vertr. d.: 1. Clarissa Wohnaccessoires Verwaltungs GmbH, Ostring 48 - 50, 34277 Fuldabrück, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wilfried Jehser, GF der Komplementärin Cl. Wohnaccessoires GmbH, Schöne Aussicht 28, 34295 Edermünde, (Liquidator), 1.2. Esther Rose, GF der Komplementärin Cl. Wohnaccessoires GmbH, Rammelsbergstraße 10, 34131 Kassel, (Liquidatorin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net, Internet: www.pluta.net wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 19.03.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 76.576,86 EUR.
Der Berechnung der Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO. Die beantragten und festgesetzten Zu- und Abschläge für die Betriebsfortführung und die vorläufige Verwaltung sind angemessen und gerechtfertigt.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 8 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen mit den Zuschlägen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 26.03.2026.
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