Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Clavey CKF Gebäudetechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 100955
EUID
DEP1103.HRB100955
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg - Insolvenzgericht
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste
Adresse
Wiedebusch 16, 38446 Wolfsburg
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
15.10.2024
Antrag Vergütungsfestsetzung
20.02.2026
Bekanntmachung Beschluss
14.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clave CKF Gebäudetechnik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste hat am 20.02.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die angeordnete Nachtragsverteilung beantragt. Das Amtsgericht Wolfsburg hat mit Beschluss vom 15.10.2024 die Nachtragsverteilung angeordnet und nun die festgesetzten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht, da der Gesamtbetrag die Veröffentlichungsgrenze von 300,00 EUR nicht übersteigt. Der Verwalter erhält Gestattung, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 31/07: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clavey CKF Gebäudetechnik GmbH, Benzstraße 6, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100955), vertr. d.: Reinhard Klauenberg, Wiedebusch 16, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. West…
25 IN 31/07: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clavey CKF Gebäudetechnik GmbH, Benzstraße 6, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100955), vertr. d.: Reinhard Klauenberg, Wiedebusch 16, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste für die durch Beschluss vom 15.10.2024 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wolfsburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalters wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 20.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalters die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist im Hinblick auf die Ermittlungstätigkeit des Insolvenzverwalters bezüglich der Gläubiger und der Dauer der Nachtragsverteilung angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 14.04.2026
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