Im Insolvenzverfahren der Cleanium Hospitality Services GmbH ist am 30.04.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger als vorläufiger Sachwalter bestellt worden. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für den Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 27.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 244/24 C: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392), vertr. d.: Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 30.04.2024 um 09:54 Uhr die vorläufige …
810 IN 244/24 C: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392), vertr. d.: Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 30.04.2024 um 09:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 244/24 C-4-9 In dem Insolvenzverfahren Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten,…
810 IN 244/24 C-4-9 In dem Insolvenzverfahren Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
26.03.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 244/24 C-4-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
werden fü…
Amtsgericht Frankfurt am Main
26.03.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 244/24 C-4-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 20.000,00 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx
Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 244/24 C-4-9 - In dem Insolvenzverfahren Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 05.05.2025 nachträglich angemeldete…
810 IN 244/24 C-4-9 - In dem Insolvenzverfahren Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 05.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 244/24 C: In dem Insolvenzverfahren Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 11.10.2024 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3…
810 IN 244/24 C: In dem Insolvenzverfahren Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 11.10.2024 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 244/24 C-4-9 Am 11.10.2024 um 09:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: R…
810 IN 244/24 C-4-9 Am 11.10.2024 um 09:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren Cleanium Hospitality Services GmbH, Alt-Zeilsheim 24, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118392),
vertreten durch:
Lavinia Papa, Steinkopfweg 24, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 23.12.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 06.01.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.10.2024
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