Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cleanix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 19888
EUID
DER2713.HRB19888
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 6/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Telefon
0231/22202121
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.04.2026 , 12:12 Uhr
Eröffnung
06.07.2026 , 10:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Berichtstermin
06.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 29.04.2026 um 12:12 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cleanix GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19888, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt worden. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cleanix GmbH ist am 06.07.2026 um 10:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Antrag einer Gläubigerin, der am 02.03.2026 bei Gericht eingegangen ist. Zuvor waren am 29.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rech…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cleanix GmbH ist am 06.07.2026 um 10:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Antrag einer Gläubigerin, der am 02.03.2026 bei Gericht eingegangen ist. Zuvor waren am 29.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Nada Nasser zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwältin Nada Nasser nunmehr als endgültige Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.10.2026. Die Unterlagen werden ab dem 22.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 6/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19888 eingetragenen Cleanix GmbH, Kruppstraße 19, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Isa Bak, Hansastr. 25 , 59229 Ahlen
ist am 29.…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 6/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19888 eingetragenen Cleanix GmbH, Kruppstraße 19, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Isa Bak, Hansastr. 25 , 59229 Ahlen
ist am 29.04.2026, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
86 IN 6/26
Amtsgericht Münster, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 6/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19888 eingetragenen Cleanix GmbH, Kruppstraße 19, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Isa Bak, Hansastr. 25 , 59229 Ahlen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 6/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19888 eingetragenen Cleanix GmbH, Kruppstraße 19, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Isa Bak, Hansastr. 25 , 59229 Ahlen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.07.2026, um 10:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, Telefon: 0231/22202121, Fax: 023122202122.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 22.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
86 IN 6/26
Münster, 06.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.