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Insolvenzprofil
Schluh e. K., Christian
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 5809
EUID
DER2706.HRA5809
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 52/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth
Adresse
Schorlemer Straße 26, 48143 Münster
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufiger Verwalter
11.12.2018
Ende vorläufige Verwaltung
01.02.2019
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
16.10.2019
Stellungnahmefrist Schlussverteilung
26.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Christian Schluh e. K. wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 78 IN 52/18 behandelt. Zunächst ist die Vergütung und die Erstattung der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth für die Zeit vom 11.12.2018 bis zum 01.02.2019 festgesetzt worden. Später ist die Vergütung und die Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters gemäß §§ 63, 64 InsO festgesetzt worden, wobei die Regelvergütung und pauschalierte Auslagen sowie die Umsatzsteuer berücksichtigt wurden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 661.249,22 EUR, wovon etwa 50.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung stehen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussbericht, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Schluh e. K., Münsterstraße 25, 59348 Lüdinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 5809 eingetragenen Firma Gebäudereinigung Juliane Meinert, Inhaber Christian Schluh e.K.…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Schluh e. K., Münsterstraße 25, 59348 Lüdinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 5809 eingetragenen Firma Gebäudereinigung Juliane Meinert, Inhaber Christian Schluh e.K.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster wie folgt festgesetzt:
Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €
Auf die Vergütung ist ein bereits mit Vergütungsbeschluss des Amtsgerichts Münster vom 16.10.2019 durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entnommener Betrag in Höhe von x EUR anzurechnen.
Ein Betrag in Höhe von x EUR ist durch den vorläufigen Insolvenzverwalter an die Masse zu erstatten.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 11.12.2018 bis zum 01.02.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens x EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug x €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach x €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von x € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt x €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B eingesehen werden.
78 IN 52/18
Amtsgericht Münster, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Schluh e. K., geboren am 07.02.1975, Münsterstraße 25, 59348 Lüdinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 5809 eingetragenen Firma Gebäudereinigung Juliane Meinert, Inhabe…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Schluh e. K., geboren am 07.02.1975, Münsterstraße 25, 59348 Lüdinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 5809 eingetragenen Firma Gebäudereinigung Juliane Meinert, Inhaber Christian Schluh e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 661.249,22 EURFür die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von etwa ca. 50.000,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
78 IN 52/18
Amtsgericht Münster, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Schluh e. K., geboren am 07.02.1975, Münsterstraße 25, 59348 Lüdinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 5809 eingetragenen Firma Gebäudereinigung Juliane Meinert, Inhabe…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Schluh e. K., geboren am 07.02.1975, Münsterstraße 25, 59348 Lüdinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 5809 eingetragenen Firma Gebäudereinigung Juliane Meinert, Inhaber Christian Schluh e.K.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt x EUR
Es ist die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B eingesehen werden.
78 IN 52/18
Amtsgericht Münster, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Schluh e. K., Münsterstraße 25, 59348 Lüdinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 5809 eingetragenen Firma Gebäudereinigung Juliane Meinert, Inhaber Christian Schluh e.K.…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 52/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Schluh e. K., Münsterstraße 25, 59348 Lüdinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 5809 eingetragenen Firma Gebäudereinigung Juliane Meinert, Inhaber Christian Schluh e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung und zum Schlussbericht des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 26.06.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
78 IN 52/18
Amtsgericht Münster, 27.04.2026
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