Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 116307
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Insolvenzprofil
CLS Objekta UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 116307
EUID
DER3306.HRB116307
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 108/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Im Zollhafen 22, 50678 Köln
Termine & Fristen
Antragseingang Gläubiger
10.06.2025
Antragseingang Schuldnerin
31.03.2026
Gutachten Sachverständiger
06.08.2026
Beschluss Gläubigerantrag
07.09.2026
Beschluss Schuldnerantrag
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Objekta UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Köln behandelt. Zuerst ist ein Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Später ist ein Antrag der Schuldnerin selbst auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Abweisung erfolgte, da das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ein ausreichender Kostenvorschuss war nicht gezahlt worden. Grundlage der Entscheidung waren Feststellungen eines Sachverständigen sowie die §§ 26 Abs. 1 InsO und weitere prozessrechtliche Vorschriften.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 193/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116307 eingetragenen CLS Objekta UG (haftungsbeschränkt), Dönhoffstr. 32, 51373 Leverkusen, frühere Anschrift: Lützenkirchener Straße 82 a, 51381 Leverkusen,, gesetzlich ve…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 193/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116307 eingetragenen CLS Objekta UG (haftungsbeschränkt), Dönhoffstr. 32, 51373 Leverkusen, frühere Anschrift: Lützenkirchener Straße 82 a, 51381 Leverkusen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Mario Lange, Sternstr. 47, 42799 Leichlingen (Rheinland)
Geschäftszweig: der Trockenbau und die Innenausbauarbeiten
ist der am 10.06.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 10.06.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 07.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Köln, 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 108/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116307 eingetragenen CLS Objekta UG (haftungsbeschränkt), Dönhoffstr. 32, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Mario Lange, Sternstr.…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 108/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116307 eingetragenen CLS Objekta UG (haftungsbeschränkt), Dönhoffstr. 32, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Mario Lange, Sternstr. 47, 42799 Leichlingen (Rheinland)
wird der am 31.03.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht in dem Vorverfahren 70a IN 152/25 beauftragten Sachverständigen Dr. Marc d'Avoine, Rechtsanwalt, Im Zollhafen 22, 50678 Köln vom 06.08.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 500.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Köln, 07.09.2026
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