Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CMB Bohrtechnik für Erdwärme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 22263
EUID
DEM1906.HRB22263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 122/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
GF Marcel Handke
Adresse
Gartenstr. 17, 65529 Waldems
Termine & Fristen
Beschlussdatum
08.04.2024
Prüfungstermin
16.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMB Bohrtechnik für Erdwärme GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Wiesbaden hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde der 16.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen etwaige Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Beschluss wurde am 08.04.2024 vom Amtsgericht Wiesbaden verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 122/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMB Bohrtechnik für Erdwärme GmbH, vertr. d. d. GF Marcel Handke, Gartenstr. 17, 65529 Waldems (AG Wiesbaden , HRB 22263), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ …
10 IN 122/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMB Bohrtechnik für Erdwärme GmbH, vertr. d. d. GF Marcel Handke, Gartenstr. 17, 65529 Waldems (AG Wiesbaden , HRB 22263), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 122/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMB Bohrtechnik für Erdwärme GmbH, vertr. d. d. GF Marcel Handke, Gartenstr. 17, 65529 Waldems (AG Wiesbaden , HRB 22263), sind Vergütung und Auslagen des auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf i…
10 IN 122/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMB Bohrtechnik für Erdwärme GmbH, vertr. d. d. GF Marcel Handke, Gartenstr. 17, 65529 Waldems (AG Wiesbaden , HRB 22263), sind Vergütung und Auslagen des auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl.-Betriebswirt Eric Maschmann, MASCHMANN Insolvenzmanagement PartG, Rheinstraße 3, 65307 Bad Schwalbach, Tel.: 06124 7067-0, Fax: 06124 7067-20, E-Mail: mail@maschmann.com, Internet: www.maschmann.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 10.389,14 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 20.07.2026
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