Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prestige Sicherheitsdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 34078
EUID
DEM1906.HRB34078
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Kanzlei
Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung
Adresse
Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz
Telefon
06131 61923 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2024 , 13:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Prestige Sicherheitsdienst GmbH ist am 09.04.2024 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau bestellt worden. Die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 8/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prestige Sicherheitsdienst GmbH, Georg-Ohm-Straße 11, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 34078), vertr. d.: Marijana Zirdum, Hennweiler Straße 6, 55606 Hahnenbach, (Geschäftsführerin), ist am 09.04.2024 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Verm…
10 IN 8/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prestige Sicherheitsdienst GmbH, Georg-Ohm-Straße 11, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 34078), vertr. d.: Marijana Zirdum, Hennweiler Straße 6, 55606 Hahnenbach, (Geschäftsführerin), ist am 09.04.2024 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 61923 0, Fax: 06131 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 8/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prestige Sicherheitsdienst GmbH, Georg-Ohm-Straße 11, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 34078), vertr. d.: Marijana Zirdum, letzter inländischer Wohnsitz: Hennweiler Straße 6, 55606 Hahnenbach, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen …
10 IN 8/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prestige Sicherheitsdienst GmbH, Georg-Ohm-Straße 11, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 34078), vertr. d.: Marijana Zirdum, letzter inländischer Wohnsitz: Hennweiler Straße 6, 55606 Hahnenbach, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 11.10.2024 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 11.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wiesbaden
11.10.2024
- Insolvenzgericht -
10 IN 8/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK Hessen, Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau,
- Antragstellerin -
g e g e n
Prestige Sicherheitsdienst GmbH, Georg-Ohm-Straße 11, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 34078),
vertreten durch:
Mari…
Amtsgericht Wiesbaden
11.10.2024
- Insolvenzgericht -
10 IN 8/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK Hessen, Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau,
- Antragstellerin -
g e g e n
Prestige Sicherheitsdienst GmbH, Georg-Ohm-Straße 11, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 34078),
vertreten durch:
Marijana Zirdum, letzter inländischer Wohnsitz: Hennweiler Straße 6, 55606 Hahnenbach, (Geschäftsführerin),
- Antragsgegnerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n.
Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die gemäß § 21 ff InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen der vorläufigen Verwaltung trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau vom 22.05.2024.
Der Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO bedarf es danach nicht mehr.
Die Antragstellerin hat bereits in ihrem Antrag abgelehnt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen.
Auch die Antragsgegnerin kann einen Kostenvorschuss nicht leisten.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß § 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Schäfer-Herr
Richterin am Amtsgericht
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