Herstellung von Bauteilen für Maschinenbau durch CNC-Fräsen, Drehen, Schleifen, CAD/CAM Dienstleistung; Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Montage von Baugruppen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CNC Hieronymus GmbH wurde am 11.04.2024 mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und der Anordnung allgemeiner Verfügungsbeschränkungen eingeleitet. Am 31.05.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Rechtsanwalt Thomas Beck zum Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Gläubiger hatten Forderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 02.07.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 13.08.2024 anberaumt worden. Zudem wurde ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Grundvermögens für den 12.06.2025 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 567/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CNC Hieronymus GmbH, Am Fiebig 12, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 43152
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Hieronymus
- wurde am 11.04.2024 um 15:09 Uhr Thomas Beck, Königsbrück…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 567/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CNC Hieronymus GmbH, Am Fiebig 12, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 43152
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Hieronymus
- wurde am 11.04.2024 um 15:09 Uhr Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax 0351 26441101, Website www.anwaelte-beck.de, Telefon geschäftlich 0351 26441100, Email geschäftlich dresden@anwaelte-beck.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 567/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CNC Hieronymus GmbH, Am Fiebig 12, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 43152
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Hieronymus
- wurde am 31.05.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
I…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 567/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CNC Hieronymus GmbH, Am Fiebig 12, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 43152
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Hieronymus
- wurde am 31.05.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax: 0351 26441101 Telefon geschäftlich: 0351 26441100 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 13.08.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 13.08.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 567/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CNC Hieronymus GmbH, Am Fiebig 12, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 43152
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Hieronymus
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 567/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CNC Hieronymus GmbH, Am Fiebig 12, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 43152
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Hieronymus
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des vorhandenen Grundvermögens zum Höchstgebot beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 12.06.2025, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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