Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 7104
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CNC Präzisions-Zerspanung von Iven GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Hallesche Straße 49, 06388 Südliches Anhalt OT Gröbzig
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 7104
EUID
DEW1215.HRB7104
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 21/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Luppe
Adresse
Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/614070
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2024 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2024
Berichtstermin
23.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
23.07.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Feinwerkmechanikarbeiten, insbesondere die Herstellung von Präzisionszerspanungsteilen auf CNC-gesteuerten Maschinen, der Werkzeugbau, der Vorrichtungsbau und die Herstellung von Fertigungsmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der CNC Präzisions-Zerspanung von Iven GmbH ist am 20.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ulrich Luppe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigerantrag zur Anmeldung von Insolvenzforderungen läuft bis zum 01.07.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 23.07.2024 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Dessau-Roßlau angesetzt, in dem unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 21/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CNC Präzisions-Zerspanung von Iven GmbH, OT Gröbzig, Hallesche Straße 49, 06388 Südliches Anhalt (AG Stendal, HRB 7104), vertr. d.: Dirk von Iven, (Geschäftsführer), ist am 20.02.2024 um 12.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihre…
Az.: 2 IN 21/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CNC Präzisions-Zerspanung von Iven GmbH, OT Gröbzig, Hallesche Straße 49, 06388 Südliches Anhalt (AG Stendal, HRB 7104), vertr. d.: Dirk von Iven, (Geschäftsführer), ist am 20.02.2024 um 12.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: Kanzlei@luppe-rothe.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 21/24: Über das Vermögen der CNC Präzisions-Zerspanung von Iven GmbH, OT Gröbzig, Hallesche Straße 49, 06388 Südliches Anhalt (AG Stendal, HRB 7104), vertr. d.: Dirk von Iven, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Luppe…
2 IN 21/24: Über das Vermögen der CNC Präzisions-Zerspanung von Iven GmbH, OT Gröbzig, Hallesche Straße 49, 06388 Südliches Anhalt (AG Stendal, HRB 7104), vertr. d.: Dirk von Iven, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Luppe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/614070, Fax: 0345/6140710, E-Mail: Kanzlei@luppe-rothe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 23.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Rechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.05.2024
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