Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG (GEG) vertreten durch: zur Zeit führungslos
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal GnR 237
EUID
DEW1215.GnR237
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 1/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/1227670
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.02.2024 , 10:00 Uhr
Eröffnung
26.04.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.06.2024
Berichtstermin
02.07.2024 , 12:15 Uhr
Prüfungstermin
02.07.2024 , 12:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.02.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG die vorläufige Verwaltung angeordnet und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt bestellt worden. Am 26.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigerin wird eine Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bis zum 13.06.2024 gesetzt. Für den Berichts- und Prüfungstermin ist am 02.07.2024 um 12:15 Uhr eine Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Dessau-Roßlau anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 1/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG (GEG) vertr. d.: zur Zeit führungslos, Hauptstraße 1, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, GnR 237), ist am 15.02.2024 um 10.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermö…
Az.: 2 IN 1/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG (GEG) vertr. d.: zur Zeit führungslos, Hauptstraße 1, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, GnR 237), ist am 15.02.2024 um 10.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 1/24: Über das Vermögen der Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG (GEG) vertr. d.: zur Zeit führungslos, Hauptstraße 1, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, GnR 237), ist am 26.04.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus …
2 IN 1/24: Über das Vermögen der Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG (GEG) vertr. d.: zur Zeit führungslos, Hauptstraße 1, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, GnR 237), ist am 26.04.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 02.07.2024, 12:15 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessiert oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 1/24. In dem Insolvenzverfahren Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG (GEG) vertr. d.: zur Zeit führungslos, Hauptstraße 1, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, GnR 237), vertr. d.: Ralf Schmidt-Wachholz, Hauptstr. 1, 06772 Gräfenhainichen, (Aufsichtsratsvorsitzender), sind Verg…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 1/24. In dem Insolvenzverfahren Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG (GEG) vertr. d.: zur Zeit führungslos, Hauptstraße 1, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, GnR 237), vertr. d.: Ralf Schmidt-Wachholz, Hauptstr. 1, 06772 Gräfenhainichen, (Aufsichtsratsvorsitzender), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 24.10.2024 festgesetzt worden.
Zu den Gründen des Beschlusses:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergab sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 24.10.2024.
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