Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
COBA 2 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Luisenstraße 70-78, 47799 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 14001
EUID
DER1402.HRB14001
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 19/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.04.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Krefeld hat am 17.04.2024 um 11:00 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der COBA 2 UG (haftungsbeschränkt) getroffen. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14001 eingetragen und hat seinen Sitz in Krefeld. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Nikolaos Anastassiadis. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos aus Düsseldorf bestellt worden. Mit der Anordnung sind typische Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, wobei der vorläufige Verwalter ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Zudem werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14001 eingetragenen COBA 2 UG (haftungsbeschränkt), Luisenstraße 70-78, 47799 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Anastassiadis, Vikt…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14001 eingetragenen COBA 2 UG (haftungsbeschränkt), Luisenstraße 70-78, 47799 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Anastassiadis, Viktoriastraße 70 , 41061 Mönchengladbach
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien
ist am 17.04.2024, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
95 IN 19/24
Amtsgericht Krefeld, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14001 eingetragenen COBA 2 UG (haftungsbeschränkt), Luisenstraße 70-78, 47799 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Anastassiadis, Viktoriastraße 70 , 41061 Mönchengladbac…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14001 eingetragenen COBA 2 UG (haftungsbeschränkt), Luisenstraße 70-78, 47799 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Anastassiadis, Viktoriastraße 70 , 41061 Mönchengladbach
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.08.2024, um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 540680 0, Fax: 0211 540680 199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichtstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
Mittwoch, 20.11.2024,,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, .
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zu den nachfolgend bezeichneten Gegenständen:
- zur Einstellung des Geschäftsbetriebes, wenn die Voraussetzungen für eine
kostendeckende Betriebsfortführung nicht mehr gegeben sind,
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse §§ 100,101 InsO,
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).
Vertreter müssen eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorweisen können.
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum oben genannten Stichtag gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern und Widerspruch einzulegen. Geht bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 20.11.2024.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7,18 Abs. 1 RPflG).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht d. Schuld. das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
95 IN 19/24
Krefeld, 21.08.2024
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