Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Coban Gebäudemanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 105970
EUID
DEM1201.HRB105970
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 231/22 C-16-8
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ömer Bayrak
Adresse
Kurmainzerstraße 161, 65936 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.08.2024
Widerspruchsfrist
26.08.2024
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
05.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudemanagement, Reinigungsdienst.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coban Gebäudemanagement GmbH sind Forderungen in Höhe von 195.099,81 € festgestellt worden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters 33.287,21 €. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet. Der Insolvenzverwalter hat die Vergütung sowie Auslagen erhalten. Die Verwertung der Masse ist beendet und dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger können bis zum 05.05.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 231/22 C-16-8 - In dem Insolvenzverfahren Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105970),
vertreten durch:
Ömer Bayrak, Kurmainzerstraße 161, 65936 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.08.2024 nachträglich angemeldeten, …
810 IN 231/22 C-16-8 - In dem Insolvenzverfahren Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105970),
vertreten durch:
Ömer Bayrak, Kurmainzerstraße 161, 65936 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 231/22 C-16-8 In dem Insolvenzverfahren Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105970),
vertreten durch: Ömer Bayrak, (Geschäftsführer),
wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzm…
810 IN 231/22 C-16-8 In dem Insolvenzverfahren Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105970),
vertreten durch: Ömer Bayrak, (Geschäftsführer),
wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 05.05.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 231/22 C-16-8: In dem Insolvenzverfahren Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105970), vertr. d.: Ömer Bayrak, (Geschäftsführer),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteue…
810 IN 231/22 C-16-8: In dem Insolvenzverfahren Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105970), vertr. d.: Ömer Bayrak, (Geschäftsführer),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 48.794,05 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich des unkooperativen Geschäftsführers der Schuldnerin geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 15% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 231/22 C-16-8 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 195.099,81 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtsko…
810 IN 231/22 C-16-8 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 195.099,81 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters € 33.287,21.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 231/22 C-16-8 In dem Insolvenzverfahren Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105970),
vertreten durch: Ömer Bayrak, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzste…
810 IN 231/22 C-16-8 In dem Insolvenzverfahren Coban Gebäudemanagement GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105970),
vertreten durch: Ömer Bayrak, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR XXX.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7,
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 10.02.2025
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