Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Coban, Kasim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46837
EUID
DEM1201.HRB46837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 769/19 C-16-1
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung Insolvenzverfahren
04.12.2019
Forderungsprüfung
22.09.2025
Ende Wohlverhaltensperiode
06.12.2025
Restschuldbefreiung erteilt
09.01.2026
Einspruchsfrist Schlussverzeichnis
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Kasim Coban, Inhaber der Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K., ist die Verwertung der Masse beendet und dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Das Verfahren umfasst auch ein Restschuldbefreiungsverfahren, in welchem die Wohlverhaltensperiode am 06.12.2025 endete. Die Restschuldbefreiung ist am 09.01.2026 rechtskräftig erteilt worden. Im Rahmen des Verfahrens wurden zudem nachträglich angemeldete Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Zur Tabelle festgestellte Forderungen belaufen sich auf insgesamt 408.701,71 €. Die Schlussverteilung soll stattfinden, wobei das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zur Einsicht niedergelegt sind. Gläubiger können bis zum 01.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 769/19 C-16-1 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kasim COBAN, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Amtsgericht Frankfurt am Main 810 IN 769/19 C-16-1, soll die Schlussverteilung stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgeric…
810 IN 769/19 C-16-1 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kasim COBAN, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Amtsgericht Frankfurt am Main 810 IN 769/19 C-16-1, soll die Schlussverteilung stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main niedergelegt worden. Zu berücksichtigen sind zur Tabelle festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von insgesamt 408.701,71 €.
Es ist ein Massebestand von 196.257,42 € verfügbar. Hiervon gehen ab, noch zu berichtigende Kosten und Masseverbindlichkeiten des Insolvenzverfahrens.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 769/19 C-16-1 In dem Insolvenzverfahren Kasim Coban, geboren am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung…
810 IN 769/19 C-16-1 In dem Insolvenzverfahren Kasim Coban, geboren am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 01.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.04.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 769/19 C-16-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Kasim Coban, geboren am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837),
werden für den Insolv…
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.04.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 769/19 C-16-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Kasim Coban, geboren am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 216.545,81 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Immobilienverwertung und mangelnde Buchhaltung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 15 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 769/19 C-16-1: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Kasim Coban, geb. am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 09.01.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung ertei…
810 IN 769/19 C-16-1: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Kasim Coban, geb. am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 09.01.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung am erworbenen Vermögens, das Amt des Insolvenzverwalters und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger bleiben bestehen.
Mit der Rechtskraft des Erteilungsbeschlusses endet der Insolvenzbeschlag rückwirkend ab dem für den pfändbaren Neuerwerb, einschließlich des pfändbaren Teils der Bezüge des Schuldners aus einem Dienstverhältnis oder einem nach § 287 Abs. 2 InsO gleichgestellten Einkommen.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 04.12.2019 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 769/19 C-16-1 In dem Insolvenzverfahren Kasim Coban, geboren am 02.01.1964, Schönstraße 16, 60327 Frankfurt am Main, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), wird die Prüfung der bis zum 08.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderu…
810 IN 769/19 C-16-1 In dem Insolvenzverfahren Kasim Coban, geboren am 02.01.1964, Schönstraße 16, 60327 Frankfurt am Main, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), wird die Prüfung der bis zum 08.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 22.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 769/19 C-16-1: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Kasim Coban, geb. am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 06.12.2025. Das Gericht beabsichtigt gemäß § 30…
810 IN 769/19 C-16-1: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Kasim Coban, geb. am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 06.12.2025. Das Gericht beabsichtigt gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit bis zum 08.01.2026 keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 769/19 C-16-1 Das Insolvenzverfahren Kasim Coban, geboren am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
…
810 IN 769/19 C-16-1 Das Insolvenzverfahren Kasim Coban, geboren am 02.01.1964, Am Bahnhof 6 b, 64546 Mörfelden-Walldorf, Inhaber Coban Glas- und Gebäudereinigung e. K. (HRB 46837) (AG Frankfurt am Main, HRB 46837), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.07.2026
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