Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Coconut Events GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 202301
EUID
DEP1103.HRB202301
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 181/20 c
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Adresse
Heinrich-Nordhoff-Straße 7, 38271 Baddeckenstedt
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.04.2024
Prüfungstermin
15.04.2024
Schlusstermin
01.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausrichtung von Veranstaltungen jeglicher Art, der Transport und Überführung von PKW und LKW auf eigener Achse sowie die Vermietung von Lagerräumen und damit verbundene Dienstleistungen und Durchführung von Kleintransporten bis 3,0 t.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit Stichtag zum 15.04.2024 geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Forderungen endet am 15.04.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erfolgen, wobei Einwendungen binnen zwei Wochen erhoben werden können. Das Verfahren befindet sich nun im Stadium der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 32.026,61 €, wovon Honorare, Auslagen, Masseverbindlichkeiten sowie Gerichts- und Verwertungskosten abgehen. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 297.515,18 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig zur Einsichtnahme niedergelegt. Einwendungen gegen die Schlussverteilung sind binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hausherr war tätig, dessen Vergütung und Auslagen sind festgesetzt worden. Anschließend wurde Rechtsanwalt Christian Hausherr als Insolvenzverwalter bestellt. Die nachträglich angemeld…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hausherr war tätig, dessen Vergütung und Auslagen sind festgesetzt worden. Anschließend wurde Rechtsanwalt Christian Hausherr als Insolvenzverwalter bestellt. Die nachträglich angemeldeten Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 15.04.2024 geprüft. Der verfügbare Massebestand beträgt 32.026,61 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 297.515,18 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung ist erfolgt bzw. zugestimmt worden. Ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren findet mit Stichtag zum 01.10.2026 statt, an dem die Abnahme der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis geprüft werden. Einwendungen sind bis zu diesem Datum schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 15.04.2024 geprüft.
D…
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 15.04.2024 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 15.04.2024 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 06.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heinrich-Nordhoff-Straße 7, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zu…
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heinrich-Nordhoff-Straße 7, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 13.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 272 IN 181/20 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heinrich-Nordhoff-Straße 7, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Chris…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 272 IN 181/20 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heinrich-Nordhoff-Straße 7, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hausherr, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 32.026,61 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 297.515,18 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 181/20 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 13.05.2026
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272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heerer Str. 10, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christ…
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heerer Str. 10, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um -5 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 54.142,50 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Durch die vorherige Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird die Übernahme des Amtes als Insolvenzverwalter eines eröffnetes Insolvenzverfahrens regelmäßig vereinfacht, weshalb ein Abschlag von 5 % vorzunehmen war.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 153,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 51 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heerer Str. 10, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwal…
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heerer Str. 10, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 42.626,27 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heerer Str. 10, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 01.10.…
272 IN 181/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coconut Events GmbH, Hinter dem Turme 13, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202301), vertr. d.: Cäcilia Freimuth, Heerer Str. 10, 38271 Baddeckenstedt, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 01.10.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Obliegenheiten
d) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen und Versagungsanträge können schriftlich bis zum 01.10.2026 erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO sind glaubhaft zu machen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2026
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