Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cocoon Manufactory GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRA 18796
EUID
DED3304V.HRA18796
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 317/22
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
07.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cocoon Manufactory GmbH findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 07.05.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 317/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cocoon Manufactory GmbH, Schwadermühlstraße 3, 90556 Cadolzburg, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Oster Dieter und die Gesellschafter Nguyen Duc Duy und THE Concepts Holding GmbH
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 18796
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IN 317/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cocoon Manufactory GmbH, Schwadermühlstraße 3, 90556 Cadolzburg, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Oster Dieter und die Gesellschafter Nguyen Duc Duy und THE Concepts Holding GmbH
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 18796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 95/22 AW09 AW
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.05.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.04.2025
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