Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Herstellung, Handel und Installation von Blech, Metall- und NICHT Eisenerzeugnissen im umfassendsten Sinne sowie anderer Hilfsmaterialien und Zusatzstoffe, Handel und Verkauf, Entwicklung, Engineering, Herstellung, Montage, Lieferung, Erstellung, Einrichtung von Tests und Inbetriebnahme (in der Regel) produktspezifischen unternehmensinternen Geräten und Komponenten davon sowie technisches Design, Durchführung aller gängigen Beratungs- und Beratungsarbeiten im Bereich von Maschinen und Anlagen, Bau-, Maschinenbau-, Wassertechnik-, Elektro-, Klimatechnik-, Kommunikations-, Datenverarbeitungsanlagen, Vision-, Steuerungs- und Managementsoftware, Entwicklung und Durchführung schlüsselfertiger Projekte in Bezug auf die vorstehenden Ausführungen sowie Annahme und Durchführung von Bauarbeiten, Technische oder nicht Technische Unterstützung, Wartung, Service und Nachsorge in Bezug auf die oben genannten Punkte, für den Bereich Gartenbau, Versorgungswesen, Bau und Industrie
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Codema Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11258, ist eröffnet. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Michael Maria Nijhout vertreten; persönlich haftende Gesellschafterin ist die Codema EMEA B.V. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 24.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 10.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
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