Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 216514
EUID
DEP3210.HRB216514
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
12 IN 20/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin (Stichtag)
29.05.2024
Gläubigerversammlung
10.06.2024 , 14:00 Uhr
Vergütungsfestsetzung
19.06.2024
Prüfungstermin (Stichtag)
24.06.2025
Aufhebung des Verfahrens
23.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt) ist am 23.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Am 17.04.2024 wurde die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung für den 10.06.2024 angeordnet, die der Beschlussfassung über einen Vergleich mit dem Gesellschafter und Liquidator Alexandru Codita diente. Am 24.04.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 29.05.2024 bestimmt wurde. Am 19.06.2024 wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Helge Schroth festgesetzt. Am 23.07.2025 wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt) ist am 23.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Im April 2024 wurde das mündliche Verfahren für eine besondere Gläubigerversammlung angeordnet, die am…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt) ist am 23.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Im April 2024 wurde das mündliche Verfahren für eine besondere Gläubigerversammlung angeordnet, die am 10.06.2024 stattfand und der Beschlussfassung über einen Vergleich mit dem Gesellschafter Alexandru Codita diente. Parallel dazu wurden Fristen zur Prüfung nachträglicher Forderungen gesetzt. Im Juni 2024 erfolgte die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Martin Helge Schroth. Im Jahr 2025 wurden weitere Termine für die Prüfung angemeldeter Forderungen bestimmt (Stichtag 24.06.2025) sowie Fristen zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gewährt. Mit der Aufhebung des Verfahrens im März 2026 ist das Verfahren beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 20/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist am 23.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverte…
12 IN 20/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist am 23.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftl…
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung …
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 10.06.2024, 14:00 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleichs - mit erheblichem Streitwert - mit dem Gesellschafter und Liquidator der Schuldnerin, Herrn Alexandru Codita, zur Erledigung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages i.H.v. insgesamt 50.000,00 EUR an die Insolvenzmasse
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Helge Schroth festges…
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Helge Schroth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.05.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgeh…
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftl…
12 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Codita Service Bau UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 16, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 216514), vertr. d.: Alexandru Codita, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 23.04.2025
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