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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWR - Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Amtsgericht Delmenhorst hat in der Bekanntmachung vom 19.03.2026 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. In einer weiteren Bekanntmachung vom 11.03.2026 hat das Gericht die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 22.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Antrag und der vollständige Beschluss liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung
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