Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
coindex GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Viktoriastraße 34, 33602 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 43061
EUID
DER2101.HRB43061
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 598/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp
Adresse
Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld
Termine & Fristen
Antrag
06.09.2023
Eröffnung
01.01.2024 , 12:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2024
Berichtstermin
26.02.2024
Prüfungstermin
26.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Konzeption und Implementierung von Software sowie die Erbringung von Softwaredienstleistungen und damit verbundenen Beratungstätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese nicht einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Insbesondere kann die Gesellschaft auch Schutzrechte, Lizenzen und Konzessionen erwerben, veräußern, auslizenzieren oder übertragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstand sich ganz oder teilweise auf den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft gemäß Absatz (1) oder Absatz (2) erstreckt sowie die Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Namen Dritter zu verwalten und zu veräußern sowie Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit zu erbringen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und schließen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der coindex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 43061, ist am 01.01.2024 um 12:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 06.09.2023 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.02.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 12.02.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 598/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 43061 eingetragenen coindex GmbH, Viktoriastr. 34, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Hendrik Kuljurgis, Viktoriastraße 34, 33602 Bielefeld
Geschäftszwei…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 598/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 43061 eingetragenen coindex GmbH, Viktoriastr. 34, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Hendrik Kuljurgis, Viktoriastraße 34, 33602 Bielefeld
Geschäftszweig: Die Konzeption und Implementierungvon Software sowie die Erbringung von Softwaredienstleistungen und damit verbundenen Beratungstätigkeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.02.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 598/23
Bielefeld, 01.01.2024
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