Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Colak Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Corinthstr. 3, 30827 Garbsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 217528
EUID
DEP2305.HRB217528
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
910 IN 486/24 - 6 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
14.11.2024 , 11:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.01.2025
Prüfungstermin
05.02.2025
Prüfungstermin
01.04.2026
Schlusstermin
06.07.2026
Aufhebung
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomiebetrieb und Handel
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH ist eröffnet. Im Verfahren ist Dr. Stefanie Zulauf als Prozesspflegerin bestellt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz hat dem Gericht angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.196,50 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 261.478,45 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Insolvenzgericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 06.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Zudem wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für diese Prüfung ebenfalls auf den 06.07.2026 bestimmt wurde. Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH ist am 14.11.2024 um 11:24 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 08.01.2025, der Prüfungstermin fand am 05.02.2025 statt. Im we…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH ist am 14.11.2024 um 11:24 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 08.01.2025, der Prüfungstermin fand am 05.02.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 01.04.2026 und den 06.07.2026 bestimmt. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung sowie das Verteilungsverzeichnis eingereicht, wonach ein Massebestand von 11.196,50 EUR verfügbar ist. Das Gericht hat der Zustimmung zur Schlussverteilung am 07.05.2026 stattgegeben. Der Schlusstermin ist auf den 06.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können noch Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH ist am 14.11.2024 um 11:24 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 08.01.2025, der Prüfungstermin fand am 05.02.2025 statt. Im we…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH ist am 14.11.2024 um 11:24 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 08.01.2025, der Prüfungstermin fand am 05.02.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 01.04.2026 und den 06.07.2026 bestimmt. Der verfügbare Massebestand wurde mit 11.196,50 EUR angegeben, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 261.478,45 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, der Schlusstermin war der 06.07.2026. Das Verfahren ist am 24.08.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidun…
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stic…
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Hinüberstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511 1233268-0, Fax: 0511 1233268-20, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.196,50 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 261.478,45 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
910 IN 486/24 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass Forderungen, die zum o. a. Stichtag geprüft werden, nur in das Schlussverzeichnis aufgenommen werden können, wenn sie noch rechtzeitig vor Anberaumung des schriftlichen Schlusstermins nebst Zustimmung zur Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO sowie vor Veröffentlichung gem. § 188 InsO angemeldet worden sind (BHG, Beschluss vom 22.03.2007 - IX ZB 8/05 -).
Im Übrigen können Gläubiger nicht mehr ins Schlussverzeichnis aufgenommen werden und mehr als eine Aufnahme in die Insolvenztabelle nicht beanspruchen (BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - IX ZB 8/05 -).
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 486/24 - 6 -: Über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), ist am 14.11.2024 um 11:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. R…
910 IN 486/24 - 6 -: Über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), ist am 14.11.2024 um 11:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Hinüberstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511 1233268-0, Fax: 0511 1233268-20, Internet: www.bo-oelb.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.01.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 05.02.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.01.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.02.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 15.11.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 486/24 - 6 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), ist am 24.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen i…
910 IN 486/24 - 6 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colak Gastro GmbH, Corinthstraße 3, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 217528), vertr. d.: Dr Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, (Prozesspflegerin), ist am 24.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.08.2026
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