Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Colbitzer Heide-Brauerei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 19923
EUID
DEW1215.HRB19923
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 244/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Torsten Gutmann
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig
Telefon
(0 531) 1805261-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.07.2026 , 11:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Colbitzer Heide-Brauerei GmbH ist am 03.07.2026 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Braunschweig bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 244/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Colbitzer Heide-Brauerei GmbH, Brauereistraße 1, 39326 Colbitz (AG Stendal, HRB 19923), vertr. d.: Nils Handke, c/o Hofbrauhaus Wolters GmbH, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsteller…
275 IN 244/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Colbitzer Heide-Brauerei GmbH, Brauereistraße 1, 39326 Colbitz (AG Stendal, HRB 19923), vertr. d.: Nils Handke, c/o Hofbrauhaus Wolters GmbH, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.07.2026
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