Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Friedensstraße 17 A, 06917 Jessen (Elster)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 10988
EUID
DEW1215.HRB10988
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 92/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Danny Burghardt
Adresse
Bethau 42, 06925 Annaburg
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme von Maler-, Tapezier-, Fassadeninstandsetzungs-, Beschriftungs- und Lackierungsarbeiten aller Art; Groß- und Einzelhandel mit Farben-,Tapeten- und Fußbodenbelegen sowie Fußbodenlegearbeiten und die Restauration von Fassaden und Räumen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Im Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Insolvenzgläubigern sowie der Schuldnerin wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 30.04.2026 gegeben. Die Frist für den Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen endet am 29.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubiger…
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 30.04.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegtauf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzford…
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.06.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlussterm…
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 01.09.2026 um 14:05 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 145.003,40 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind 189.719,38 EUR Insolvenzforderungen.
Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 17.07.2026 die Vergütung …
2 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren Colorit Maler- und Autolackier Werkstätten GmbH, Friedensstr. 17A, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 10988), vertr. d.: Danny Burghardt, OT Bethau, Bethau 42, 06925 Annaburg, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 17.07.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt (gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen):
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf:
xxx EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV)
xxx EUR Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV
xxx EUR Auslagen
xxx EUR besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Jahn, Kleine Ulrichstraße 23, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2311111, Fax: 0345/2311199, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-jahn.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich der bereits erhaltenen Vorschüsse, der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Dem Insolvenzverwalter steht antragsgemäß Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergibt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 264845,19 EUR zugrunde gelegt. Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen des § 2 InsVV.
Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, ihn für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen. Deshalb sind die geltend gemachten Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV i. H. v. insgesamt 150 % (Zuschlag von 80 % für die Betriebsfortführung von zwei verschiedenen Teilbetrieben einschließlich Baunebengewerben und Baustellenmanagement, Zuschlag von 80 % für die übertragenen Sanierungen von zwei eigenständigen Teilbetrieben, Abschlag von 10% für die Vorbefassung als vorläufiger Insolvenzverwalter) unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer sind gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Die Schuldnerin ist zu dem Antrag gehört worden. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.04.2026 wurde daher vollinhaltlich entsprochen.
Der bereits erhaltene Vorschuss in Höhe von xxx EUR ist anzurechnen. Der Masse darf somit insgesamt noch ein Betrag in Höhe von xxx EUR entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.07.2026
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