Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Columbus.net GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 724541
EUID
DEB8536.HRB724541
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
R 40 IN 353/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Götz
Adresse
Heiligenbreite 19, 88662 Überlingen
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
31.08.2026
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
05.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Columbus.net GmbH ist anhängig. Die Prüfung der bis zum 31.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen sowie die Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten steht bis zum 31.08.2026 Gelegenheit offen, den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Ein formwirksamer Widerspruch kann durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Columbus.net GmbH mit Sitz in Radolfzell ist beim Amtsgericht Konstanz anhängig. Die Geschäftsführer sind Peter Binder und Lorenz Weber. Als Insolvenzverwalter ist der Rechtsanwalt Florian Götz aus Überlingen bestellt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Columbus.net GmbH mit Sitz in Radolfzell ist beim Amtsgericht Konstanz anhängig. Die Geschäftsführer sind Peter Binder und Lorenz Weber. Als Insolvenzverwalter ist der Rechtsanwalt Florian Götz aus Überlingen bestellt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt und deren Entnahme aus der Insolvenzmasse gestattet. Es sind Forderungen in Höhe von 466.667,36 EUR angemeldet, denen ein Massebestand von 48.659,97 EUR gegenübersteht. Die Prüfung der bis zum 31.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten bis zum 31.08.2026 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und die Erörterung der Schlussrechnung erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten bis einschließlich 05.12.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
R 40 IN 353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Columbus.net GmbH, Robert-Gerwig-Straße 35, 78315 Radolfzell, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Binder und Lorenz Weber
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724541
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.08.20…
R 40 IN 353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Columbus.net GmbH, Robert-Gerwig-Straße 35, 78315 Radolfzell, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Binder und Lorenz Weber
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724541
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
R 40 IN 353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Columbus.net GmbH, Robert-Gerwig-Straße 35, 78315 Radolfzell, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Binder und Lorenz Weber
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724541
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderun…
R 40 IN 353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Columbus.net GmbH, Robert-Gerwig-Straße 35, 78315 Radolfzell, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Binder und Lorenz Weber
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724541
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 466.667,36 EUR steht ein Betrag von 48.659,97 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
R 40 IN 353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Columbus.net GmbH, Robert-Gerwig-Straße 35, 78315 Radolfzell, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Binder und Lorenz Weber
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724541
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen …
R 40 IN 353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Columbus.net GmbH, Robert-Gerwig-Straße 35, 78315 Radolfzell, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Binder und Lorenz Weber
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724541
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Florian Götz, Heiligenbreite 19, 88662 Überlingen, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Etwaige Vorschüsse oder festgesetzte Beträge sind abzuziehen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
R 40 IN 353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Columbus.net GmbH, Robert-Gerwig-Straße 35, 78315 Radolfzell, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Binder und Lorenz Weber
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724541
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schluss…
R 40 IN 353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Columbus.net GmbH, Robert-Gerwig-Straße 35, 78315 Radolfzell, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Binder und Lorenz Weber
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 724541
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.12.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 466.667,36 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 48.659,97 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Konstanz
Lilienthalstraße 16 - 18
78467 Konstanz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 05.10.2026
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