Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Com Net Con GmbH Communication Network Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lämmerspieler Weg 89, 63075 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44594
EUID
DEM1114.HRB44594
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 330/14
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Feketija
Adresse
Am Sonnenhang 11, 63674 Altenstadt
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
15.09.2020
Antrag Vergütungsfestsetzung
19.05.2026
Bekanntmachung Festsetzung
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Planung, Bau- und Bauleitung von Fernmelde- und Kommunikationstrassen und -netzen, elektrotechnischer Anlagen sowie Maschinen- und Gerätevermietung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Com Net Con GmbH Communication Network Consulting GmbH, GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Feketija hat am 19.05.2026 beantragt, die Vergütung und Auslagen für die durch Beschluss vom 15.09.2020 angeordnete Nachtragsverteilung festsetzen zu lassen. Die zugrundeliegende, nachträglich verteilte Insolvenzmasse beträgt 23.345,95 €. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Vergütung und Auslagen gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV sowie § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 330/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Com Net Con GmbH Communication Network Consulting GmbH, GmbH, Lämmerspieler Weg 89, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 44594), vertr. d.: Hans Jürgen Kniep, Am Sonnenhang 11, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen de…
8 IN 330/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Com Net Con GmbH Communication Network Consulting GmbH, GmbH, Lämmerspieler Weg 89, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 44594), vertr. d.: Hans Jürgen Kniep, Am Sonnenhang 11, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Feketija für die durch Beschluss vom 15.09.2020 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 19.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen. Die zugrundeliegende, generierte Masse beträgt 23.345,95 €.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Auf den Akteninhalt wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.05.2026
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