Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VF Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Werner-Heisenberg-Straße 2a, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 56144
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB56144
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 790/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2026 , 00:00 Uhr
Einstellung
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Projektierung sowie Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Geschäftstätigkeit
Planung, Projektierung und Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der VF Bau GmbH in Neu-Isenburg ist am 21.05.2026 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der VF Bau GmbH in Neu-Isenburg ist am 21.05.2026 um 00:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie Verfügungsbeschränkungen erfolgt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Das Verfahren ist am 06.08.2026 mangels Masse eingestellt und die …
Über das Vermögen der VF Bau GmbH in Neu-Isenburg ist am 21.05.2026 um 00:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie Verfügungsbeschränkungen erfolgt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Das Verfahren ist am 06.08.2026 mangels Masse eingestellt und die vorläufigen Maßnahmen sind aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 790/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VF Bau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2a, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56144), vertr. d.: Vahid Fejzovic, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2026 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögen…
8 IN 790/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VF Bau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2a, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56144), vertr. d.: Vahid Fejzovic, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2026 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 790/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VF Bau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2a, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56144), vertr. d.: Vahid Fejzovic, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen V…
8 IN 790/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VF Bau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2a, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56144), vertr. d.: Vahid Fejzovic, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 21.05.2026 am 06.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 790/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VF Bau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2a, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56144), vertr. d.: Vahid Fejzovic, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.08.2026 ma…
8 IN 790/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VF Bau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2a, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56144), vertr. d.: Vahid Fejzovic, Dietzenbacher Str. 1, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 21.05.2026 sind am 06.08.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.08.2026
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