Die Konzeption, Herstellung und der Vertrieb von Software, App- und Webapplikationen sowie Consulting- und sonstigen Dienstleistungen zur Implementation dieser Angebote
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der COMbridge IT Development GmbH ist am 08.07.2025 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Steffen Koch ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 08.09.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.10.2025. Später hat der Insolvenzverwalter am 19.11.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 29/25 : Über das Vermögen der COMbridge IT Development GmbH, Software Entwicklung, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207595), vertr. d.: 1. Rainer Gruhlke, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Nicky-Mike Schrader, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg,…
25 IN 29/25 : Über das Vermögen der COMbridge IT Development GmbH, Software Entwicklung, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207595), vertr. d.: 1. Rainer Gruhlke, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Nicky-Mike Schrader, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2025 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Steffen Koch, c/o hww hermann wienberg wilhelm, Schiffgraben 44, 30175 Hannover, Tel.: 0511/711041-30, Fax: 0511/711041-10, E-Mail: hannover@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.09.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 08.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.09.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gemäß § 149 Abs.1 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten zu hinterlegen sind bei dem Amtsgericht Wolfsburg. Vorhandenes Geld ist, soweit es nicht zur Fortführung der Geschäfte benötigt wird, auf einem gesonderten Insolvenzkonto anzulegen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 29/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMbridge IT Development GmbH, Software Entwicklung, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207595), vertr. d.: 1. Rainer Gruhlke, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Nicky-Mike Schrader, Gerta-Overbeck-R…
25 IN 29/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMbridge IT Development GmbH, Software Entwicklung, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207595), vertr. d.: 1. Rainer Gruhlke, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Nicky-Mike Schrader, Gerta-Overbeck-Ring 1-11, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 19.11.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wolfsburg, 24.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.