Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
COMFORT Düsseldorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schadowplatz 12, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 42587
EUID
DER1101.HRB42587
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 107/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul
Adresse
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Miet- und/oder Kauf- und/oder Pachtverträgen für Liegenschaften und die Vermittlung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere für den Einzelhandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMFORT Düsseldorf GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul festgesetzt. Zudem sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.01.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 42587 eingetragenen COMFORT Düsseldorf GmbH, Schadowplatz 12, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Christian Heinz Rosen und Manfred Sc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 42587 eingetragenen COMFORT Düsseldorf GmbH, Schadowplatz 12, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Christian Heinz Rosen und Manfred Schalk
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2026 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf oder dem Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf oder dem Landgericht Düsseldorf eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 107/22
Amtsgericht Düsseldorf, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 42587 eingetragenen COMFORT Düsseldorf GmbH, Schadowplatz 12, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Christian Heinz Rosen und Manfred Sc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 42587 eingetragenen COMFORT Düsseldorf GmbH, Schadowplatz 12, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Christian Heinz Rosen und Manfred Schalk
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 107/22
Amtsgericht Düsseldorf, 04.12.2024
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