Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion und der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen. Die Gesellschaft ist zur Führung von Geschäften und Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sich an gleichartigen Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen.
Das Amtsgericht Bochum hat am 03.06.2026 um 11:34 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der COMKOM GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist eine Gesellschaft, deren Geschäftszweig die Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion sowie der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen umfasst. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Herr Carsten Knöchel und Herr Enno Evers. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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