Vorläufiges Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 5668

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Insolvenzprofil

COMKOM GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Südring 14, 44787 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 5668
EUID
DER2201.HRB5668

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 550/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster
Adresse
Herner Str. 299a, 44809 Bochum

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2026 , 11:34 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion und der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen. Die Gesellschaft ist zur Führung von Geschäften und Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sich an gleichartigen Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Bochum hat am 03.06.2026 um 11:34 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der COMKOM GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist eine Gesellschaft, deren Geschäftszweig die Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion sowie der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen umfasst. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Herr Carsten Knöchel und Herr Enno Evers. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und …

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