Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
COMKOM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Südring 14, 44787 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 5668
EUID
DER2201.HRB5668
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 550/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2026 , 11:34 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2026
Berichtstermin
15.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
15.10.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion und der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen. Die Gesellschaft ist zur Führung von Geschäften und Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sich an gleichartigen Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 03.06.2026 um 11:34 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der COMKOM GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist eine Gesellschaft, deren Geschäftszweig die Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion sowie der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen umfasst. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Herr Carsten Knöchel und Herr Enno Evers. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMKOM GmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte au…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMKOM GmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 01.06.2026. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 15.10.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bochum angesetzt. In dieser Versammlung wird unter anderem über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens und besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung des Geschäftsbetriebs im Wege der übertragenden Sanierung, beschlossen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMKOM GmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren erfolgt auf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COMKOM GmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren erfolgt auf Antrag der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 15.10.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bochum angesetzt. Der Insolvenzverwalter regt die Veräußerung des Geschäftsbetriebs im Wege der übertragenden Sanierung an. Am 13.08.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch das Gericht bekannt gegeben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und Herrn Enno Evers, Brunsteinstr. 13, 44789 Bochum
Geschäftszweig: Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion und der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen
ist am 03.06.2026, um 11:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster, Herner Str. 299a, 44809 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 550/26
Amtsgericht Bochum, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, gegründet am 28.06.1996, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und Herrn Enno …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, gegründet am 28.06.1996, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und Herrn Enno Evers, Brunsteinstr. 13, 44789 Bochum
Geschäftszweig: Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion und der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster, Herner Str. 299a, 44809 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 15.10.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Der Insolvenzverwalter regt in der Gläubigerversammlung folgende Beschlussfassung an:
Die Gläubigerversammlung stimmt der Veräußerung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs im Wege der übertragenden Sanierung an denjenigen Bieter bzw. diejenige von einem Bieter gehaltene oder beherrschte Erwerbsgemeinschaft zu, dessen bzw. deren verbindliches Angebot nach pflichtgemäßer Bewertung des Insolvenzverwalters das wirtschaftlich beste Ergebnis für die Insolvenzmasse und die Gläubigergesamtheit erwarten lässt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 550/26
Bochum, 01.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und Herrn Enno…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und Herrn Enno Evers, Brunsteinstr. 13, 44789 Bochum
ist am 12.08.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 550/26
Amtsgericht Bochum, 13.08.2026
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