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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Mietverwaltung von Immobilien, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung und Bewirtschaftung von Immobilien. Immobilienvermittlungen (mit Ausnahme der Vermittlungen von Mietwohnräumen) und die WEG-Verwaltung sind ausdrücklich nicht Zweck der Gesellschaft.
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 10.09.2024 um 15:13 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der COMOVI smarte Mietverwaltung NRW GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31209, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Marion Rodine aus Wuppertal bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über Gegenstände ihres Vermögens eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird verboten, an diese zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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