Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Con-Tex Water Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 6, 57520 Steinebach/Sieg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 28736
EUID
DET2214V.HRB28736
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 41/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder
Adresse
Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf
Telefon
02741-9340-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2026 , 10:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Wasseraufbereitungssystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Con-Tex Water Solutions GmbH ist am 19.06.2026 um 10:45 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin erfolgt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 41/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Con-Tex Water Solutions GmbH, Industriestraße 6, 57520 Steinebach/Sieg (AG Montabaur, HRB 28736), vertr. d.: Udo Sander, Kampweg 28, 32278 Kirchlengern, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antr…
11 IN 41/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Con-Tex Water Solutions GmbH, Industriestraße 6, 57520 Steinebach/Sieg (AG Montabaur, HRB 28736), vertr. d.: Udo Sander, Kampweg 28, 32278 Kirchlengern, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 19.06.2026
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