Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dentaltechnik Karl Ternes GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Duhlwiesen 8, 55413 Weiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRA 22319
EUID
DET2304V.HRA22319
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
IN 4 IN 29/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thomas Pichon-Kalau vom Hofe
Adresse
Johann-Klotz-Straße 21, 60528 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Aufhebung
18.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dentaltechnik Karl Ternes GmbH & Co KG ist am 18.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Im Anschluss wird eine Nachtragsverteilung angeordnet. Diese umfasst Massezuflüsse aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dentallabor Bandulet GmbH sowie die Erstattung von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlägen und Vorsteuerbeträgen aus Quotenausschüttungen im hiesigen Verfahren. Insoweit bleibt die Insolvenzbeschlagnahme aufrechterhalten. Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 29/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dentaltechnik Karl Ternes GmbH & Co KG, Duhlwiesen 8, 55413 Weiler (AG Mainz, HRA 22319), vertr. d.: 1. Dentaltechnik Karl Ternes Verwaltungs GmbH, Duhlwiesen 8, 55413 Weiler, vertr. d.: 1.1. Thomas Pichon-Kalau vom Hofe, Johann-Klotz-Straße 21, 60528 Frankfurt a…
4 IN 29/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dentaltechnik Karl Ternes GmbH & Co KG, Duhlwiesen 8, 55413 Weiler (AG Mainz, HRA 22319), vertr. d.: 1. Dentaltechnik Karl Ternes Verwaltungs GmbH, Duhlwiesen 8, 55413 Weiler, vertr. d.: 1.1. Thomas Pichon-Kalau vom Hofe, Johann-Klotz-Straße 21, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist..
Es wird die Nachtragsverteilung angeordnet
a) für Massezuflüsse aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dentallabor Bandulet GmbH, Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt, Az: IN 408/12)
b) für die Erstattung der in den Jahren 2024 bis 2026 abgeführten
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschläge, ferner Vorsteuerbeträge aus den
Quotenausschüttungen im hiesigen Verfahren sowie aus ggf. weiteren Vergütungsansprüchen (infolge der erhöhten Berechnungsgrundlage)
zu a) und b): insoweit bleibt die Insolvenzbeschlagnahme aufrechterhalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 18.06.2026
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