Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CON-TRA IMMO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kleine Windmühlenstraße 3, 55131 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 51843
EUID
DET2304V.HRB51843
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 253/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Adresse
Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
Telefon
06131/3270-400
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.04.2026 , 08:30 Uhr
Abweisung mangels Masse
16.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Contracting im Bereich Wärme- und Energieeinsparung, Bau, Betrieb, Vertrieb und Verpachtung von Energiesystemen. Ferner der Handel und die Vermittlung von Energiedienstleistungen, Erwerb und Verwaltung von Immobilien sowie der Energieverwaltung für Unternehmen, Vermittlung und Vertrieb von Dienstleistungen und Materialien rund um die Immobilien- und Facilitybranche
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CON-TRA IMMO GmbH ist am 16.04.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 16.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), ist am 16.04.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragst…
280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), ist am 16.04.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3270-400, Fax: 06131/3270-409, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 16.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbe…
280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.04.2026 sind am 16.06.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Mainz, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.04.2026 am 16.06.2026 nach Abwei…
280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.04.2026 am 16.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Mainz, 16.06.2026
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