Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11924
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Concept SBM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 11924
EUID
DER2706.HRB11924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 34/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.06.2024 , 11:35 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2024
Berichtstermin
08.10.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
08.10.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungsstichtag schriftliches Verfahren
11.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept SBM GmbH ist am 07.06.2024 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Eric Coordes zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters, Zahlungen an die Schuldnerin werden untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind verboten. Das Verfahren befindet sich in der laufenden Phase. Im weiteren Verlauf sollen nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 115 - 118) im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist auf den 11.11.2025 festgesetzt, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept SBM GmbH wurde am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 07.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Eric Coordes zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuld…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept SBM GmbH wurde am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 07.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Eric Coordes zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 06.06.2024. Rechtsanwalt Eric Coordes ist als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete am 17.09.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 08.10.2024 angesetzt. Zudem sind nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 115 - 118) einem schriftlichen Prüfungsverfahren unterzogen worden, wobei der Prüfungsstichtag auf den 11.11.2025 festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 34/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-R…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 34/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 48565 Steinfurt
ist am 07.06.2024, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 34/24
Amtsgericht Münster, 07.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 4…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 48565 Steinfurt
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 115 - 118 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 34/24
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 34/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 48565 Steinfurt
wird wegen …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 34/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 48565 Steinfurt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 08.10.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
71 IN 34/24
Amtsgericht Münster, 01.08.2024
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