Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Concilio Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hagsche Straße 47, 47533 Kleve
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 4983
EUID
DER1304.HRB4983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
43 IN 56/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.12.2025 , 14:37 Uhr
Eröffnung
07.05.2026 , 07:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.06.2026
Prüfungstermin
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die gewerbliche Überlassung und Vermittlung von Arbeitnehmern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concilio Personalservice GmbH, Kleve, ist am 07.05.2026 um 07:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 29.12.2025 bei Gericht eingegangen. Zuvor sind am 29.12.2025 um 14:37 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und den Sachverhalt aufzuklären. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Natascha Habura bestellt worden, die zusätzlich ermächtigt wurde, Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwältin Natascha Habura zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.07.2026. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concilio Personalservice GmbH wurde am 29.12.2025 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zur Sicherung der Masse und Aufklärung des Sachverhalts wurde die Rechtsanwältin Natascha Habura zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 07.05.2026 ist das Insolven…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concilio Personalservice GmbH wurde am 29.12.2025 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zur Sicherung der Masse und Aufklärung des Sachverhalts wurde die Rechtsanwältin Natascha Habura zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 07.05.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Natascha Habura ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist am 08.07.2026. Am 01.07.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 56/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4983 eingetragenen Concilio Personalservice GmbH, Hagsche Straße 47, 47533 Kleve, früherer Name: Tagoon Personaldienstleistung GmbH, gesetzlich vertreten durch den G…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 56/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4983 eingetragenen Concilio Personalservice GmbH, Hagsche Straße 47, 47533 Kleve, früherer Name: Tagoon Personaldienstleistung GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Albers, Triftstraße 93, 47533 Kleve
Geschäftszweig: Die gewerbliche Überlassung und Vermittlung von Arbeitnehmern
wird zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf wird zusätzlich ermächtigt, Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO zu begründen für
FR Financial Reporting GmbH, Krefeld € 1.000,00
1&1 Telecom GmbH € 150,00
DATEV eG € 60,00 Hall
Computerservices GmbH € 1.000,00
Host Europe GmbH € 60,00
Nfon AG € 90,00
Time Ware € 450,00
Vattenfall Europe Sales GmbH € 560,00
WHB Steuerberatung € 1.200,00
Sonstige Dienstleister € 1.000,00
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 56/25
Amtsgericht Kleve, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 56/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4983 eingetragenen Concilio Personalservice GmbH, Hagsche Straße 47, 47533 Kleve, früherer Name: Tagoon Personaldienstleistung GmbH, gesetzlich vertreten durch den G…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 56/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4983 eingetragenen Concilio Personalservice GmbH, Hagsche Straße 47, 47533 Kleve, früherer Name: Tagoon Personaldienstleistung GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Albers, Triftstraße 93, 47533 Kleve
Geschäftszweig: Die gewerbliche Überlassung und Vermittlung von Arbeitnehmern
ist am 29.12.2025, um 14:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 56/25
Amtsgericht Kleve, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 56/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4983 eingetragenen Concilio Personalservice GmbH, Hagsche Straße 47, 47533 Kleve, früherer Name: Tagoon Personaldienstleistung GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Albers, …
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 56/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4983 eingetragenen Concilio Personalservice GmbH, Hagsche Straße 47, 47533 Kleve, früherer Name: Tagoon Personaldienstleistung GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Albers, Triftstraße 93, 47533 Kleve
Geschäftszweig: Die gewerbliche Überlassung und Vermittlung von Arbeitnehmern
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.05.2026, um 07:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.07.2026.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 56/25
Kleve, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 56/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4983 eingetragenen Concilio Personalservice GmbH, Hagsche Straße 47, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Albers, Triftstraße 93, 47533 Kle…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 56/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4983 eingetragenen Concilio Personalservice GmbH, Hagsche Straße 47, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Albers, Triftstraße 93, 47533 Kleve
ist am 01.07.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 56/25
Amtsgericht Kleve, 02.07.2026
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