In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Condra Schiffahrts GmbH & Co. KG ist die Nachtragsverteilung hinsichtlich weiterer Einnahmen durch Haftungsansprüche der Kommanditisten angeordnet worden. Mit dem Vollzug dieser Verteilung ist der ehemalige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, beauftragt worden. Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 151.379,66 Euro abzüglich etwaiger weiterer Verfahrenskosten zur Verfügung. Gegen die Entscheidung kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Bremen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 26/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Condra Schiffahrts GmbH & Co. KG MS" Baldur", Zeppelinstr. 32, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 120594), vertr. d.: 1. ESDRA Schiffahrts GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, c/o WAYES G…
504 IN 26/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Condra Schiffahrts GmbH & Co. KG MS" Baldur", Zeppelinstr. 32, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 120594), vertr. d.: 1. ESDRA Schiffahrts GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, c/o WAYES GmbH & Co. KG, Am Wall 196, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist die Nachtragsverteilung hinsichtlich weiterer Einnahmen durch Haftungsansprüche der Kommanditisten in Höhe von 151.379,66 € angeordnet worden. Mit dem Vollzug ist der ehemalige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.koesterberner.de, beauftragt worden. Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 151.379,66 Euro abzüglich etwaiger weiterer Verfahrenskosten zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 10.07.2026
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