Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 18989

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Insolvenzprofil

Constructor Mario Bau & Sanierung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Homberger Straße 56, 47441 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 18989
EUID
DER1304.HRB18989

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
39 IN 22/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Mark Steh
Adresse
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.05.2026 , 12:08 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, die gewerbsmäßige Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung der Vernögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die gewerbsmäßige Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Verlegung von Kabeln und Leitungen jeder Art, insbesondere zur Versorgung von Gebäuden und Wohneinheiten, und alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Kleve hat am 12.05.2026 um 12:08 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Constructor Mario Bau & Sanierung GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18989 eingetragen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh bestellt. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, der vorläufige Verwalter ist zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 22/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18989 eingetragenen Constructor Mario Bau & Sanierung GmbH, Homberger Straße 56, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria-Magdalena H…

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