Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7256
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Insolvenzprofil
Hörstemeier & Nelson GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Berkenstraße 20, 58640 Iserlohn
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 7256
EUID
DER2604.HRB7256
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 82/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Natascha Habura
Adresse
Bergstr. 128-130, 58095 Hagen
Termine & Fristen
Aufhebung
06.05.2026 , 09:08 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Bearbeitung von Metallen, NE-Metallen und Kunststoffen im Auftrag für Dritte und die Herstellung von Maschinen für die Drahtindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hörstemeier & Nelson GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7256, wird heute, am 06.05.2026, um 9:08 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Herr Klaus Hörstemeier und Herr Michael Nelson. Als Insolvenzverwalterin ist Natascha Habura bestellt, vertreten durch die Rechtsanwälte Korn u. Partner. Hinsichtlich bestimmter Ansprüche wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Dies betrifft den Anspruch der Schuldnerin gegen Herrn Klaus Hörstemeier auf weitere Zahlung der Stammkapitalraten in Höhe von 900,00 EUR sowie Ansprüche der im Insolvenzverfahren des Herrn Michael Nelson angemeldeten Forderungen in den Höhen von 29.917,54 EUR, 55.224,05 EUR und 17.508,03 EUR (AG Dortmund, AZ 254 IN 35/19). Gegen den Beschluss steht dem Schuldner bei der Anordnung der Nachtragsverteilung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, während für die Aufhebung des Verfahrens der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben ist. Beide Rechtsmittel müssen binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 82/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7256 eingetragenen Hörstemeier & Nelson GmbH, Berkenstr. 20, 58640 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Hörstemeier, Berkenstr. 20, 58640 Iser…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 82/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7256 eingetragenen Hörstemeier & Nelson GmbH, Berkenstr. 20, 58640 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Hörstemeier, Berkenstr. 20, 58640 Iserlohn und Herrn Michael Nelson, Berkenstr. 20, 58640 Iserlohn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Korn u. Partner, Schulstr. 31, 58636 Iserlohn
Insolvenzverwalterin: Natascha Habura, Elbcenter, Bergstr. 128-130, 58095 Hagen
wird heute, am 06.05.2026, um 9:08 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich folgender Ansprüche
wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO):
1.)
Anspruch der Schuldnerin gegen Herrn Klaus Hörstemeier auf weitere Zahlung der Stammkapitalraten i.H.v. 900,00 EUR.
2.)
Ansprüche der im Insolvenzverfahren des Herrn Michael Nelson angemeldeten Ansprüche i.H.v. 29.917,54 EUR sowie weiterer 55.224,05 EUR und 17.508,03 EUR, AG Dortmund, AZ 254 IN 35/19.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Hagen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
106 IN 82/16
Amtsgericht Hagen, 06.05.2026
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