Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Conta Optic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 755384
EUID
DEB8534.HRB755384
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 464/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Schmid
Adresse
Silberburgstraße 160, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 / 2376876
E-Mail
Termine & Fristen
Frist für Gläubigerantragstellung
30.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conta Optic GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Wagner, aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO mit Wirkung zum 05.06.2025 aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Schmid bestellt worden. Gläubiger haben die Gelegenheit zur Antragstellung bis zum 30.07.2025, um die Anordnung des schriftlichen Verfahrens zu widerrufen und eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Der bisherige Insolvenzverwalter hat zudem am 03.09.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, basierend auf einer Berechnungsmasse von 30.382,10 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 464/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Conta Optic GmbH, Solitudestraße 40, 71638 Ludwigsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Reiner Garlipp
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 755384
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
…
2 IN 464/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Conta Optic GmbH, Solitudestraße 40, 71638 Ludwigsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Reiner Garlipp
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 755384
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Herr Rechtsanwalt Martin Wagner,
Reinsburgstraße 111c, 70197 Stuttgart
wird von Amts wegen aus wichtigem Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 InsO mit sofortiger Wirkung aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird um Rückgabe der Bestallungsurkunde gebeten.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Mirko Schmid
Silberburgstraße 160, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2376876
Telefax: 0711 / 2376874
Email: schmid@webadvocat.de
3. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters nach § 57 InsO für erforderlich gehalten werden, so erhalten die Gläubiger Gelegenheit zur Antragstellung bis 30.07.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden und eine Gläuberversammlung einberufen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 464/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Conta Optic GmbH, Solitudestraße 40, 71638 Ludwigsburg,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 755384
- Schuldnerin -
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2 IN 464/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Conta Optic GmbH, Solitudestraße 40, 71638 Ludwigsburg,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 755384
- Schuldnerin -
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Der bis zum 04.06.2025 tätige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Wagner hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 30.382,10 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 20 % auf die Vergütung geltend gemacht für den umfangreichen und zeitaufwändigen Forderungseinzug bei 550 Debitoren. Für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30 % der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 649 Zustellungen zu je 2,50 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.09.2025
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