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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo 40 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Zudem wurde ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt. Die Verfahrensbeteiligten wurden zur Anhörung gehört und erhielten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung
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