Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Convivo Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 17570
EUID
DEH1101.HRB17570
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
IN 1/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anhörung
02.10.2024
Vergütungsfestsetzung
06.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH in Bremen ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden Anträge auf Festsetzung der Vergütung durch Mitglieder des ehemaligen vorläufigen Gläubigerausschusses gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat am 02.10.2024 die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung über diese Anträge gehört und ihnen eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme von drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung eingeräumt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens sind die Vergütungen der Gläubigerausschussmitglieder Immotiss care GmbH, Robert Plötner sowie der Bundesagentur für Arbeit (vertreten durch Frau Toplarski) festgesetzt worden. Die Festsetzungsbeschlüsse ergingen am 06.11.2024. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen; die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Vergütungsbeschlüsse kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 1/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH, Linzer Straße 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 17570 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), sind von den Mitgliedern des ehemaligen vorläufigen Gläubigerausschusses Anträge auf Fests…
532 IN 1/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH, Linzer Straße 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 17570 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), sind von den Mitgliedern des ehemaligen vorläufigen Gläubigerausschusses Anträge auf Festsetzung der Vergütung gestellt worden. Zu diesen Anträgen werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Die vollständigen Anträge können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 02.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH, Linzer Straße 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 17570 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Immotiss care GmbH festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sin…
532 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH, Linzer Straße 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 17570 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Immotiss care GmbH festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.01.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Immotiss care GmbH die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH, Linzer Straße 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 17570 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Robert Plötner festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind di…
532 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH, Linzer Straße 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 17570 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Robert Plötner festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.10.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Robert Plötner die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 220,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH, Linzer Straße 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 17570 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, vertr. durch Frau Toplarski, festgesetzt worden. Gemäß §…
532 IN 1/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Holding GmbH, Linzer Straße 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 17570 HB), vertr. d.: Torsten Gehle, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, vertr. durch Frau Toplarski, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.01.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, vertr. durch Frau Toplarski, die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.11.2024
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